Wochenrapport
Der TMA ist verpflichtet, einen korrekten Arbeitsrapport beizubringen. Der Arbeitsrapport besteht als gedrucktes Papierformular. Zu diesem Zwecke füllt der TMA am Ende der Woche und am Ende des Einsatzes den Arbeitsrapport des Verleihers aus und lässt ihn vom Einsatzbetrieb unterschreiben. Beim gedruckten Papierformular ist das Original für den Verleiher bestimmt. Ohne korrekten Arbeitsrapport erfolgt keine Lohnauszahlung und Lohnabrechnung. Den letzten Abgabetermin des Monates für die Arbeitsrapporte bestimmt der Verleiher.