GAV Personalverleih

 

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2011 den Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih als allgemeinverbindlich erklärt. Der GAV Persoanlverleih ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
Er hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Vertragspartner ist auf Arbeitgeberseite swissstaffing. Für die Arbeitnehmerseite haben Unia, Syna, Angestellte Schweiz und KV Schweiz den GAV Personalverleih unterzeichnet.

 

Der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih bringt viele Vorteile für alle Beteiligten.

 

 

 

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